Über Gruppenmitgliedschaften können Berechtigungen für Nutzer:innen ergänzt werden, z.B. Zugriffsberechtigungen für Gruppenlaufwerke, Formulare in Portalen oder Zugang zu bestimmten Bearbeiterportalen. Dabei werden die Mitgliedschaften durch Gruppenverwalter gesetzt. Damit eine Gruppe von einem bestimmten Dienst zur Rechteverwaltung genutzt werden kann, muss ihr der spezifische Dienst auch zugeordnet sein.
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